1. Präambel: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ITextreme, eine Marke der AVAL AG (nachfolgend ITextreme genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen im Rahmen der Leistungen, die ITextreme gegenüber dem Auftraggeber erbringt, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden allfälligen Lieferungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. ITextreme schließt diesbezügliche Verträge bzw. nimmt diesbezügliche Aufträge nur unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ab/an. Die Verpflichtungen von ITextreme richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von ITextreme angenommenen Auftrages oder einer von ITextreme ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten. 2. Preisrechnung: Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer oder sind ausdrücklich anders ausgewiesen. Maßgebend sind immer die z. Z. gültigen Preislisten bzw. für nicht pauschalisierte Leistungen die jeweils zwischen Auftraggeber und ITextreme vereinbarten Entgelte. 3. Leistungsumfang: Gegenstand der Leistungen von ITextreme ist hauptsächlich die EDV-fachspezifische Beratung im Bereich Konflikt- und Problem-Lösung sowie -Vorbeugung durch die Anwendung von Hard- und Software. ITextreme versteht sich hauptsächlich als vor Ort Dienstleister für Betriebs- und Netzwerksysteme auf der Basis von MS-DOS, MS Windows 3.x, MS Windows9x, MS Windows NT sowie deren Nachfolge-Programme MS Windows ME und MS Windows 2000 / XP / Vista / 7 (eingetragene und geschützte Warenzeichen der Microsoft-Corporation!), und darauf lauffähigen Applikationen. Darüber hinaus und immer nach Absprache mit dem Auftraggeber übernimmt ITextreme auch die Installation sowie Anpassung und Aufbereitung von Hard- und Software, Low-Level Datenrestauration für FAT-partitionierte Systeme, Anwenderschulung, Reparatur und Umrüstung von Hardware, Systempflege für mittelständische Unternehmen, Datensicherung, Erstellung und Pflege von Webauftritten. Die Lieferung von vereinbarten komplett einsatzfähigen Neugeräten (EDV Hardware im erw. Sinne sowie verbundener oder sonstiger Software) erfolgt nach verbindlichem Auftragseingang inklusive Vorführung und Einweisung vor Ort. ITextreme behält sich das Recht vor die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. 4. Zahlungs- und Lieferbedingungen: Mit der Annahme eines Angebots, der Auftragsbestätigung oder Rechnung erkennt der Kunde die darin vereinbarten Zahlungs- und Lieferbedingungen verbindlich an. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am siebten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. 5. Software: Bei Bestellung lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Für Software wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. ITextreme übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet oder dass diese Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen, oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. 6. Eigentumsvorbehalt: Alle Waren aus dem Verkauf des Auftragnehmers bleiben bis zur vollständigen Bezahlung dessen Eigentum. Dies gilt ebenso für erbrachte Dienstleistungen und geistiges Eigentum, insbesondere bei Grafik- und Webdesign. Gegen Ansprüche von ITextreme kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. 7. Gewährleistung / Haftung: Generelle Garantien für eine erfolgreiche Leistung können nicht im Voraus abgegeben werden. Individualvereinbarungen hierzu sind schriftlich möglich. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von ITextreme entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen nicht von ITextreme, sondern vom Auftraggeber oder von Dritten vorgenommen wurden oder Anwendungsfehler des Auftraggebers oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter vorliegen oder eigenmächtige Abänderungen der Software oder Konfigurationen ohne Einverständnis von ITextreme vorgenommen wurden. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag aus Gründen, die nicht von ITextreme zu verantworten sind, zurück, so gilt ein an ITextreme zu leistender Schadenersatz in der Höhe des ITextreme nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind gegenüber ITextreme ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung ist auf Hardwareschäden begrenzt. ITextreme haftet nicht für Dritte. Dies gilt besonders für eingesetzte oder verkaufte Hard- oder Software. Hier gelten die entsprechenden Vereinbarungen der jeweiligen Hersteller. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch ITextreme. 8. Umtausch / Rücknahme: Bei der Fertigung von vereinbarten komplett einsatzfähigen Neugeräten (EDV Hardware im erw. Sinne) ist jeder Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand: Erfüllungsort ist München, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentliche Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - München. Auf mit ITextreme vereinbarte Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Stand: 01.05.2009